Betreuungsanspruch

Eltern von Kindern unter drei Jahren haben den Anspruch auf Finanzierung der Kindertagespflege durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule unter der Voraussetzung, dass sie in der Berufstätigkeit stehen, eine Ausbildung anstreben, eine berufliche Eingliederungsmaßnahme bevorsteht oder ein besonderer Förderungsbedarf des Kindes besteht (§24 SGB VIII).

Nach der Prüfung und Bewilligung durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule beteiligen sich die Eltern wie in der Kindertagesstätte auch, mit einem Pauschalbeitrag, der abhängig vom Einkommen ist und an das Amt für Kinder, Jugend und Schule Mülheim entrichtet wird.